Praxis für Verhaltenstherapie Dipl.-Psych. Damaris Hohmuth | Psychotherapie

Leistungen

Als Psychologische Psychotherapeutin biete ich Ihnen die folgenden Leistungen an:

  • Einzeltherapie bei Erwachsenen
  • Verhaltenstherapie bei Ängsten, Zwängen, Depressionen, Posttraumatischen Belastungsstörungen und Persönlichkeitsstörungen, Suchterkrankungen (Stoffgebunden und –ungebunden), Essstörungen, Burn-Out, somatoforme Erkrankungen
  • Hypnose

Rahmenbedingungen

In bis zu vier probatorischen Sitzungen werden die Problematik, ihre Änderungswünsche und Therapiemöglichkeiten ausführlich ergründet, um dann einen Antrag auf Psychotherapie an Ihre Versicherung senden zu können. Die ersten Sitzungen sind außerdem von Bedeutung, um zu prüfen ob ein verbindliches und vertrauensvolles Arbeitsbündnis entstehen kann. Außerdem werden Sie über die formalen Bedingungen der Zusammenarbeit und des Antrags­ver­fahrens aufgeklärt.

Bitte bringen Sie zu ihrem ersten Termin Ihre Versichertenkarte mit, eine Überweisung von Ihrem Hausarzt ist nicht zwingend erforderlich.

Der Umfang einer verhaltenstherapeutischen Behandlung hängt von der Schwere und Dauer der Erkrankung ab. In der Regel wird zuerst eine Kurzzeittherapie (2x 12 Therapiestunden) beantragt, welche dann bei Bedarf in mehreren Schritten auf bis zu 80 Stunden verlängert werden kann.

Eine Psychotherapiesitzung dauert normalerweise 50 Minuten.

Kosten

Psychotherapie ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen. Das heißt, die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten. Eine Psychotherapie ist immer eine „antragspflichtige“ Leistung. Gemeinsam müssen wir einen entsprechenden Antrag bei Ihrer Kranken­kasse zur Bewil­ligung weiterer Sitzungen stellen. Hierbei übernehme ich die meisten verwaltungstechnischen Angelegenheiten. Ist der Antrag auf Psychotherapie genehmigt, übernimmt Ihre gesetzliche Kranken­kasse die Kosten vollständig. Sie müssen nichts zuzahlen.

Im Gegensatz dazu sind die Leistungen der privaten Krankenversicherungen nicht einheitlich geregelt. Wenn Sie privat krankenversichert sind, erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Krankenkasse oder Beihilfestelle, ob und in welchem Umfang psychotherapeutische Leistungen von Ihrem Versicherungs­vertrag abgedeckt sind.

Wollen Sie die Kosten für die Psychotherapie selbst tragen, orientieren sich die Kosten nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten. Hierfür werden dann vor der Behandlung schriftliche Absprachen getroffen.